Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch den Ski-Club Hechingen e.V. zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende keinen Einspruch innerhalb der Bindungsfrist des Reiseveranstalter einlegt. Die Korrektur von Druck- und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten.

2. Zahlungen

(1)Der Kunde erteilt mit Absenden der Anmeldung dem Ski-Club Hechingen e.V. die Ermächtigung den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto abzubuchen.
(2)Soweit die Abwicklung trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens des Ski-Club Hechingen e.V. nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde dem Ski-Club Hechingen e.V oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Programmheft. Der Ski-Club Hechingen e.V. behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Programmheftangaben zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

4. Rücktritt/Umbuchung durch den Reisenden

4a. Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz
Sofern der Vertrag mit dem Ski-Club Hechingen e.V. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, kommt das Fernabsatzgesetz zur Anwendung. Ausschließlich für diese Fälle kann der Reisende seine/ihre Anmeldung widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem Ski-Club Hechingen e.V. zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an die ausgewiesene verantwortliche Person zur Mitgliederverwaltung.

4b. Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden
In Fällen in denen das Fernabsatzgesetz keine Anwendung findet und/oder kein Widerrufsrecht mehr nach dem Fernabsatzgesetz besteht gilt folgendes:
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten sofern der Rücktritt schriftlich erfolgt (auch per Mail oder Fax). Mündliche Erklärungen sind nicht zugelassen. Für die Wirksamkeit des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Erklärung  beim Ski-Club Hechingen e.V. maßgebend. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Ski-Club Hechingen e.V. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Der Ski-Club Hechingen e.V. kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis in Rechnung stellen:

- Absage aufgrund gesundheitlicher Gründe:
Liegt vor der Reise oder spätestens 1 Woche nach der Reise ein ärztliches Attest vor, fallen keine Kosten an. Wurde der Reisepreis bereits eingezogen, wird dieser vollständig nach Vorlage des ärztlichen Attests (spätestens 1 Woche nach der Reise) zurückerstattet.
- Besteht eine Warteliste oder wird bei der Absage eine Ersatzperson angemeldet, fallen für den „Stornierenden“ keine Kosten an.Eine Absage ab 7 Tage vor Reisebeginn haben 75% der tatsächlich anfallenden Kosten zur Folge.
- Eine Nichtteilnahme ohne Absage oder eine Absage 2 Tage vor Reisebeginn hat die Zahlung von 100% der tatsächlich anfallenden Kosten zur Folge. Sind durch die kurzfristige Stornierung des Teilnehmers dem Ski-Club Hechingen e.V. höhere Aufwendungen entstanden und nachgewiesen worden, sind diese Aufwendungen vom Teilnehmer zu tragen.
- Bei Reisen mit dem Bus werden Abfahrtstermine festgelegt.
1. Bei Reisebeginn:    
Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum im Ski-Club-Heft  oder vom Reiseleiter angegebenen Abfahrtsort und Abfahrtszeit, werden sämtliche angefallen Kosten zu 100 % dem Teilnehmer belastet.
2. Rückfahrt vom Skigebiet bzw. Heimreise:
Erscheint ein Reiseteilnehmer nicht zum vereinbarten Abfahrtstermin (im Bus durch den Reiseleiter bekannt gegebener Abfahrtstermin) werden ihm die dem Ski-Club entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die sich daraus ergebenden eigenen Rückfahrtkosten des Teilnehmers trägt er selbst.
Sie werden nicht vom Ski-Club zurück erstattet.  

Dem Reiseteilnehmer steht in allen Fällen das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen. In diesem Fall ist nur der geringere Schaden zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch den Ski-Club Hechingen bleibt vorbehalten.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
a.)       Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. Reiseleiters, nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch reduziert um eventuelle Aufwendungen (z.B. Skipass). Der Reiseveranstalter behält sich in jedem Fall den Anspruch auf die Höhe der angefallen Aufwendungen für den unangekündigten Rücktritt durch den Reiseteilnehmer vor.
b.)       Bis eine Woche vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl kann vom Teilnehmer beim Veranstalter angefragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reiseteilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
c.)       Bis 3 Tage vor Reiseantritt:
Bei Wetterbedingten Gründen (z.B. Schneemangel). Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzten und ihm den Rücktritt zu erklären. Der Reiseteilnehmer erhält den gezahlten Reisepreis vollständig zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

6. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und um evtl. Schäden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung einer evtl. Störung mit der Reiseleitung abzusprechen.

7. Ausschluß von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung beim Ski-Club Hechingen e.V. geltend zu machen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen.

8. Schäden

Die Abtretung von Ansprüche wegen Nichterbringung, nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung oder Gewährleistungsansprüche eines Reiseteilnehmers gegen den Ski-Club Hechingen e.V. ist ausgeschlossen.

10. Allgemeines

Für Schäden, die beim Verladen oder Transport an Reisegepäck und Sportausrüstung entstehen, übernimmt der Ski-Club Hechingen e.V. nur Haftung, sofern sie grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind; Für die Einhaltung von Pass-, Devisen-, Impf- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hechingen. Des weiteren gilt das Reisevertragsgesetz. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages unter Berücksichtigung der übrigen wirksamen Regelungen zur Folge.

12. Angaben über Liftpreise

In Euro angegebene Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen bzw. Angaben der Betreibergesellschaften und können ggf. bei größeren Kursschwankungen / Preisschwankungen angepaßt werden.

13. Haftung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Der Ski-Club Hechingen e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern wie Liftbetreibergesellschaften oder Busunternehmen.

14. Alpine Gefahren

Der Ski-Club Hechingen e.V. weist darauf hin, daß dem Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt. Die vom Ski-Club Hechingen e.V. angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse werden im Einklang mit der Verbandsordnung des deutschen Skiverbandes durchgeführt. Der Ski-Club Hechingen e.V. haftet nicht für Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrläßigkeit während einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.

15. Foto- und Videoaufnahmen

Der Ski-Club Hechingen e.V. weist darauf hin, daß wärend einer Veranstaltung Fotos und Videos der Teilnehmer gemacht werden. Eine Auswahl der Fotos wird nach einer Veranstaltung auf der Homepage in der entsprechenden Kategorie veröffentlicht. Videoaufnahmen werden bei Kursen ausschließlich zur Analyse und Verbesserung des Fahrkönnen genutzt. Diese Aufnahmen werden ausschließlich den Kursteilnehmern nach der Veranstaltung online in einem separaten Bereich zur Verfügung gestellt.
Der Ski-Club Hechingen e.V. stellt einzelne Fotos auch auf seinen Internetauftritt bei Facebook. Einzelne Ausschnitte der erwähnten Videoaufnahmen können auch für Imagefilme oder ähnliches genutzt und auf der Vereinshomepage veröffentlicht werden.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klage des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmern

  1. Ich bin mit der Teilnahme meines Kindes ausdrücklich einverstanden.
  2. Ich bestätige, dass mein Kind gesund ist und ohne ärztliche Bedenken an sportlichen Veranstaltungen und Fahrten teilnehmen kann.
  3. Bei groben Verstößen bin ich mit der vorzeitigen Beendigung der Freizeit einverstanden und übernehme die mit der vorzeitigen Rückreise meines Kindes und einer Aufsichtsperson entstehenden Kosten.
  4. Ich entbinde die Betreuer von der Aufsichtspflicht, sofern diese es zur Gewährung des nötigen Freiraumes bzw. zur Freizeitgestaltung für notwendig erachten.
  5. Etwaige Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, auch gegenüber Dritten, können nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen geltend gemacht werden.
  6. Für Schäden, die in der Unterkunft und dessen Einrichtungen sowie im Bus entstanden sind, übernehme ich die Haftung.


Reiseveranstalter:
Ski-Club Hechingen e.V.